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Tolle Ladenfläche auf der Berger!

60316 Frankfurt am Main
192115
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1.950,00
Objekt-Nr.:
192115
Provision:
3,57 Monats-Nettomieten, inkl. 19% MwSt.
Miete:
1.950,00 €
Nebenkosten:
100,00 €

Objektbeschreibung

Die Ladenfläche befindet sich im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses direkt an der Berger Straße.

Nach Absprache mietbar! Abstand erforderlich!


KEINE GASTRONOMIE!

Ausstattung

- Verkaufsraum
- Nebenraum
- Toilette
- Steinboden
- Schaufenster
- Renoviert
- Gas/ Strom Mietersache

Lage

Bornheim:

ist ein lebendiger Stadtteil, der vor allem bei jungen Leuten, Künstlern und Intellektuellen beliebt ist. Es erhält besonderes Flair durch eine alternative Geschäfts- und Kneipenkultur. Diese findet sich z.B. an der Oberen und der Unteren Bergerstraße. Als grüne Oasen des Stadtteils sind die in Fußnähe zu ereichenden Parkanlagen, wie der Günthersburg- und der Ostpark bekannt.

Verkehr: Über die Miquelallee/ A66 erreicht man schnell das Nordwestkreuz Frankfurt (6 km), bzw. über die Kaiserlei die A 661 Richtung Bad Homburg-Darmstadt (3 km). Die U-Bahn-Linien 4, fährt in wenigen Minuten bis zum Hauptbahnhof bzw. Bocken-heimer Warte, ebenso die Straßenbahnlinie 12 und die Buslinie 34 und 32.Trotz zentraler Lage ist die Wohnung sehr ruhig gelegen.

Sonstige Angaben

Wichtige Hinweise:

1. Alle Daten stammen vom Eigentümer, Hausverwalter oder Vormieter, für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Weitergabe an Dritte verpflichtet zur vollen Provisionszahlung.

2. Mit der Immobilienanfrage erklären sich Interessenten einverstanden, dass das Immobilienunternehmen MCM-Colina Immobilien & Consulting wegen Objektangeboten telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Kontakt aufnimmt.

3. Weitere interessante Objekte finden Sie auf unserer Homepage unter www.mcm-immobilien.de

4. Gerne können wir Ihnen auch ein Finanzierungsangebot für Ihre neue Immobilie erstellen. Sprechen Sie uns einfach an.

5. Besuchen Sie uns auf Facebook.

WICHTIGER HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT:
Nach den EU-Verbraucherrechterichtlinien sind Makler seit dem 13.06.2014 dazu verpflichtet, ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen hinzuweisen. Ein Fernabsatzvertrag ist schon zustande gekommen, wenn Sie uns telefonisch oder per Email bezüglich einer Immobilie kontaktieren.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Sie vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins bzw. vor Überlassung weiterer Informationen zur Immobilie, von uns eine Email mit detaillierten Informationen bezüglich Ihres Widerrufsrechts bekommen. Erst danach können wir in vollem Umfang für Sie tätig werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Verbraucher und wir hoffen, dass wir Sie - trotz des kleinen Mehraufwandes - Ihrer neuen Immobilie einen Schritt näher bringen können!