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VERMITTELT!!! Moderne Doppelhaushälfte mit wunderschönem Garten in ruhiger Lage
65468 Trebur
44132 _R
Objekt-Nr.:
44132 _RProvision:
4,17 % inkl. MwSt.Kaufpreis:
790.000,00 €Nebenkosten:
Objektbeschreibung
Ausstattung
Lage
Trebur
Die Gemeinde Trebur mit seinen ca. 13.000 Einwohnern liegt im Rhein-Main-Gebiet und gehört zum Hessischen Ried. Die Entfernung zu den Städten Mainz, Wiesbaden, Frankfurt am Main und Darmstadt beträgt etwa 20 bis 30 Kilometer.
Einer von Deutschlands wichtigsten Straßenverkehrs-
knoten liegt nur wenige Kilometer von Trebur entfernt:
Am Frankfurter Kreuz quert die A3 in West-Ost-Richtung die nord-südlich verlaufende A5. Auch die parallel verlaufenden Autobahnen A60, A63, A66 und A67 sind in kürzester Zeit erreichbar.
Den Rhein-Main-Flughafen erreichen Sie von Trebur aus mit dem Pkw in 15 bis 20 Minuten.
Eine zentralere Lage mit Anbindung in alle Richtungen - und dennoch bietet Trebur ländliche Ruhe in einem naturnahen Umfeld.
Die Gemeinde Trebur mit seinen ca. 13.000 Einwohnern liegt im Rhein-Main-Gebiet und gehört zum Hessischen Ried. Die Entfernung zu den Städten Mainz, Wiesbaden, Frankfurt am Main und Darmstadt beträgt etwa 20 bis 30 Kilometer.
Einer von Deutschlands wichtigsten Straßenverkehrs-
knoten liegt nur wenige Kilometer von Trebur entfernt:
Am Frankfurter Kreuz quert die A3 in West-Ost-Richtung die nord-südlich verlaufende A5. Auch die parallel verlaufenden Autobahnen A60, A63, A66 und A67 sind in kürzester Zeit erreichbar.
Den Rhein-Main-Flughafen erreichen Sie von Trebur aus mit dem Pkw in 15 bis 20 Minuten.
Eine zentralere Lage mit Anbindung in alle Richtungen - und dennoch bietet Trebur ländliche Ruhe in einem naturnahen Umfeld.
Sonstige Angaben
Wichtige Hinweise:
1. Sämtliche Provisionsangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Die Provision ist vom Käufer oder Gewerbemieter zu tragen.
2. Alle Daten stammen vom Eigentümer, Hausverwalter oder Vormieter, für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Weitergabe an Dritte verpflichtet zur vollen Provisionszahlung.
3. Mit der Immobilienanfrage erklären sich Interessenten einverstanden, dass wir Sie wegen Objektangeboten telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Kontakt kontaktieren dürfen.
4. Gerne können wir Ihnen auch ein Finanzierungsangebot für Ihre neue Immobilie erstellen. Sprechen Sie uns einfach an.
5. Sollte dieses Objekt nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können wir Sie gerne bei der Wohnungssuche unterstützen. So wenden Sie sich gerne an den Ansprechpartner.
WICHTIGER HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT:
Nach den EU-Verbraucherrechterichtlinien sind Makler seit dem 13.06.2014 dazu verpflichtet, ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen hinzuweisen. Ein Fernabsatzvertrag ist schon zustande gekommen, wenn Sie uns telefonisch oder per Email bezüglich einer Immobilie kontaktieren.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Sie vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins bzw. vor Überlassung weiterer Informationen zur Immobilie, von uns eine Email mit detaillierten Informationen bezüglich Ihres Widerrufsrechts bekommen. Erst danach können wir in vollem Umfang für Sie tätig werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Verbraucher und wir hoffen, dass wir Sie - trotz des kleinen Mehraufwandes - Ihrer neuen Immobilie einen Schritt näher bringen können!
1. Sämtliche Provisionsangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Die Provision ist vom Käufer oder Gewerbemieter zu tragen.
2. Alle Daten stammen vom Eigentümer, Hausverwalter oder Vormieter, für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Weitergabe an Dritte verpflichtet zur vollen Provisionszahlung.
3. Mit der Immobilienanfrage erklären sich Interessenten einverstanden, dass wir Sie wegen Objektangeboten telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Kontakt kontaktieren dürfen.
4. Gerne können wir Ihnen auch ein Finanzierungsangebot für Ihre neue Immobilie erstellen. Sprechen Sie uns einfach an.
5. Sollte dieses Objekt nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können wir Sie gerne bei der Wohnungssuche unterstützen. So wenden Sie sich gerne an den Ansprechpartner.
WICHTIGER HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT:
Nach den EU-Verbraucherrechterichtlinien sind Makler seit dem 13.06.2014 dazu verpflichtet, ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen hinzuweisen. Ein Fernabsatzvertrag ist schon zustande gekommen, wenn Sie uns telefonisch oder per Email bezüglich einer Immobilie kontaktieren.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Sie vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins bzw. vor Überlassung weiterer Informationen zur Immobilie, von uns eine Email mit detaillierten Informationen bezüglich Ihres Widerrufsrechts bekommen. Erst danach können wir in vollem Umfang für Sie tätig werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Verbraucher und wir hoffen, dass wir Sie - trotz des kleinen Mehraufwandes - Ihrer neuen Immobilie einen Schritt näher bringen können!







